Christopher Raquet
Ihr Sachverständiger für die Immobilienbewertung in Contwig, Zweibrücken und Umgebung

Immobilienbewertung bei einer Trennung

Eine Scheidung bringt oft schwierige Entscheidungen mit sich – insbesondere, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Ich unterstütze Sie mit einer neutralen und fachkundigen Wertermittlung, damit beide Parteien eine faire Grundlage für die Vermögensaufteilung erhalten. Und dies gilt ob eine Partei ausgezahlt oder die Immobilie verkauft werden soll, ob Sie eine gemeinsame faire Vereinbarungen anstreben oder eine notwendige gerichtliche Entscheidung getroffen werden muss.

Sie benötigen ein Parteigutachten um in der Trennung voranzukommen? Oder streben gemeinsam ein Schiedsgutachten im Sinne der §§ 317–319 BGB an? Gerne erstelle ich Ihnen das hierfür notwendige Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB. Dabei analysiere ich die Immobilie und bewerte nach anerkannten Bewertungsverfahren und den aktuellen Wertermittlungsrichtlinien. Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit in einer emotional herausfordernden Situation zu geben. So habe ich schon einige Ehescheidungen in Zweibrücken und Homburg begleitet und die Bewertung im Zugewinnausgleich im Sinne des § 1376 BGB beigetragen.  

Sachverständiger Immobilienbewertung Christopher Raquet Contwig

Gerechte Grundlage für Verhandlungen

Ob eine Partei ausgezahlt wird oder die Immobilie verkauft werden soll: Mit meiner Bewertung schaffen Sie eine solide Basis für faire Vereinbarungen oder notwendige gerichtliche Entscheidungen.

Ich begleite Sie dabei persönlich und individuell, beantworte Ihre Fragen und erkläre jeden Schritt der Bewertung verständlich. So können Sie sich darauf verlassen, dass die Wertermittlung nachvollziehbar, neutral und auf Ihre Situation zugeschnitten ist – für eine gerechte und sichere Lösung im Scheidungsfall. 

Wertermittlung nach Maß!

Gerne berate ich Sie unverbindlich zu allen genannten Themen. Gemeinsam finden wir heraus, ob ein ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB, ein kostengünstiges Kurzgutachten oder sogar eine mündliche Beratung für Ihren Fall am besten passt.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!