Als Sachverständiger für die Immobilienbewertung bewerte ich bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte und Belastungen, sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Angelegenheiten.
In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich auf einen teuren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen lange zu warten. Denn die besondere Sachkunde und persönliche Integrität liegen auch bei freien Sachverständigen vor, weisen Sie Ihre Qualifikation durch entsprechende Zertifizierung und/oder Erfahrung nach.
Seit dem Jahr 2009 bin ich in der Immobilienbranche tätig. Den Nachweis meiner Qualifikation erbringe ich nicht nur durch meine langjährige Erfahrung und unzählige erfolgreiche Gutachtenaufträge sowie zufriedene Auftraggeber, sondern durch eine fortlaufende Weiterbildung und entsprechende Zertifikate.
Wünschen Sie sich Sicherheit bzw. eine Orientierungshilfe bei der Bestimmung eines Verkaufspreises im Zuge eines Immobilienverkaufs?
Oder möchten Sie einen Kaufpreis im Zuge eines bevorstehenden Immobilienerwerbs bestätigt wissen? (Kaufpreisberatung)
Ist eine Wertermittlung bzw. ein Gutachten im Zuge einer Erbauseinandersetzung zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf durch eine uneinige Erbengemeinschaft oder bei der Auszahlung von Miterben notwendig?
Benötigen Sie ein rechtssicheres Schiedsgutachten nach § 317 BGB im Zuge einer Scheidungsauseinandersetzung?
Muss ein Gutachten im Zuge des Immobilienverkaufs einer betreuten Person zum Beispiel im Zuge einer Pflegebedürftigkeit bei dem zuständigen Betreuungsgericht / Amtsgericht vorgelegt werden?
Wünschen Sie sich klare Verhältnisse bei einer Schenkung oder Übertragung an Ihre Kinder oder andere Familienangehörige, insbesondere in Bezug auf die damit vermeintlich verbundene Auszahlung unter Geschwistern oder anderen Verwandten?
Fordert Ihr Kreditinstitut ein unabhängiges Markt- und Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG im Zuge einer anstehenden Immobilienfinanzierung?
Gerne stehe ich Ihnen für die Bewertung und Beratung in den folgenden Gebieten zur Verfügung.
Gerne berate ich Sie unverbindlich zu allen genannten Themen und insbesondere dazu, ob ein umfangreiches Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB erforderlich ist oder ob ein kostengünstiges Kurzgutachten genügen kann. In manchen Fällen ist sogar eine mündliche Beratung ausreichend und zielführend. Ich freue mich in jedem Fall auf Ihre Kontaktaufnahme!
Sachverständiger Immobilienbewertung
Christopher Raquet
Zeitersweg 3
66497 Contwig
Niederlassung
Hauptstraße 90-92
66482 Zweibrücken
2. Obergeschoss
Gemeinschaftsbüro mit der Anwaltskanzlei Matthias Krupp (Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Familienrecht).
Partner des Haus- und Grundbesitzerverein Zweibrücken und Umgebung e.V.