Christopher Raquet
Ihr Sachverständiger für die Immobilienbewertung in Contwig, Zweibrücken und Umgebung

Immobilienbewertung im Zuge einer Erbauseinandersetzung

Ein Erbe bringt oft mehr Konflikte als Klarheit. Die Neutralität und Sachkunde eines Sachverständigen können dann zu einer schnellen und kostengünstigen Entschärfung der Situation führen. So haben meine Sachverständigengutachten bereits in etlichen Fällen zu einer außergerichtlichen Lösung im Zuge einer Erbauseinandersetzung beitragen. Oft bestehen unterschiedliche Ansichten zum Immobilienwert eines Erbes. Um einen Streit diesbezüglich zu schlichten oder im Vorhinein zu vermeiden, ist ein objektives Gutachten über den Marktwert bzw. Verkehrswert meist der Schlüssel für einen Kompromiss und kann auch dazu verwendet werden, Klarheit bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft oder Eigentümergemeinschaft zu schaffen (insbesondere dann, wenn die Auszahlung von Geschwistern oder anderen Familienangehörigen beabsichtigt bzw. notwendig ist).
Sachverständiger Immobilienbewertung Christopher Raquet Contwig

Mit Erfahrung und Verständnis zu einer fairen Lösung

Auch wenn bereits Rechtsanwälte in der Sache mandatiert sind, kann ein Gutachten über den Verkehrswert nach § 194 BauGB oder gar ein kostengünstiges Kurzgutachten eine Auseinandersetzung entschärfen. Rufen Sie mich gerne an und beschreiben mir Ihren speziellen Fall. Durch meine langjährige Erfahrung besteht hier ein großes Problemverständnis. So können wir zügig gemeinsam eine zielführende Lösung erarbeiten.  

Wertermittlung nach Maß!

Gerne berate ich Sie unverbindlich zu allen genannten Themen. Gemeinsam finden wir heraus, ob ein ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB, ein kostengünstiges Kurzgutachten oder sogar eine mündliche Beratung für Ihren Fall am besten passt.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!